AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.03.2023

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Maximilian Reitner, Nordbahnstraße 20, 1020 Wien („quurro“) und allen Vertragspartnern („Kunden“) des Online Restaurant Managementsystems („Anwendung“) der quurro.

Kunden der quurro sind sowohl Unternehmer als auch nicht Verbraucher. quurro ermöglicht es Restaurants, ihren Kunden Speisekarten digital anzubieten und Kellner digital zu rufen.

Ein Vertragsverhältnis über eine Gastronomieleistung oder dergleichen kommt ausschließlich zwischen dem Restaurantkunden und dem jeweiligen Gast zustande.

1.

Geltungsbereich

1.1 Die Nutzung der Anwendung erfolgt ausschließlich auf der Basis dieser AGB. Dies gilt auch für eine Nutzung von einem Ort aus, der außerhalb des Hoheitsgebietes der Republik Österreich liegt.

1.2 Die Geltung abweichender, entgegenstehender oder ergänzender AGB des Kunden oder eines Dritten wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. AGB des Kunden oder eines Dritten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als quurro ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn quurro in Kenntnis solcher Bedingungen des Kunden oder eines Dritten dessen Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos annimmt.

2.

Vertragsgegenstand

2.1 Die Nutzung der Anwendung steht nur Kunden zu, die diese AGB bei Vertragsschluss akzeptiert haben.

2.2 Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Anwendung. Die Anwendung ermöglicht es dem Kunden, seine Speisekarte digital mehrsprachig bereitzustellen. Ferner sind Kunden in der Lage, die Wünsche ihrer Gäste direkt über eine App zu verwalten.

2.3 Der Umfang der Anwendung kann jederzeit durch quurro geändert werden.

2.4 quurro wird den Kunden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten in Bezug auf die Nutzung und Einbindung der Anwendung beraten und in technischer Hinsicht unterstützen.

2.5 Innerhalb der 30-tägigen Testphase hat der Kunde Zugang zu allen verfügbaren quurro Features. Nach Ablauf der Testphase kann der Kunde einen weiterführenden Vertrag mit quurro schließen um alle Features zu erhalten.

2.6 Für die Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gegenüber den Gästen ist der Kunde als Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) allein verantwortlich. quurro verarbeitet die dabei generierten Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 4 Nr. 8 DSGVO iVm. Art. 28 DSGVO für den Kunden. Hierzu muss der Kunde die Auftragsverarbeitungsvereinbarung („AVV“) mit quurro abschließen.

3.

Zustandekommen des Vertrags, Vertragssprache

3.1 Die Darstellung der Waren und Dienstleistungen auf der Webseite von quurro stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine invitatio ad offerendum nach Ziffer 2.2 dieser AGB dar. Der Kunde kann ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags folgendermaßen abgeben: (i) Unterzeichnung des Antragsformulars durch den Kunden und Versendung an quurro per E-Mail an den jeweiligen Ansprechpartner. (ii) Registrierung des Kunden über die Webseite oder die App der quurro.

3.2 Ein Vertrag zwischen quurro und dem Kunden kommt grundsätzlich zustande, sobald quurro das verbindliche Angebot des Kunden durch eine gesonderte E-Mail annimmt.

3.3 Ein Vertrag zwischen quurro und dem Kunden kann auch mündlich abgeschlossen werden. Dazu muss der Kunde das mündliche Angebot der quurro ebenfalls mündlich bestätigen.

3.4 Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information des Kunden. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen Text und der Übersetzung hat der deutsche Text Vorrang.

4.

Umfang des Nutzungsrechts

4.1 quurro räumt dem Kunden eine auf die Laufzeit dieser Vereinbarung begrenzte, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, weltweit gültige Lizenz zur Nutzung der Anwendung („einfaches Nutzungsrecht“) ein. Die Lizenz ist beschränkt auf die Verwendung der Anwendung für einen (1) Gewerbebetrieb des Kunden. Weitere Lizenzen für die Nutzung der Anwendung für mehrere Schank-/Restaurationsbetriebe können entgeltpflichtig hinzuerworben werden. Die Rechte sind nur dem Kunden als inhaltlich Verantwortlichem für dessen Webseite eingeräumt und ohne Zustimmung von quurro weder weiter übertragbar noch unterlizenzierbar.

4.2 quurro ermöglicht es dem Kunden für den Zugang zur Anwendung ein individuelles Passwort zu generieren. Der Kunde verpflichtet sich, dieses Passwort sorgfältig aufzubewahren und Dritten keinen Zugang zu dem Passwort zu ermöglichen.

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Nutzung der Anwendung das geltende Recht zu beachten und insbesondere Rechte Dritter nicht zu verletzen.

4.4 Dem Kunden ist jegliche Handlung bei der Nutzung der Anwendung untersagt, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen. Im Falle eines Verstoßes wird quurro die Anwendung für den Kunden sperren. Insbesondere sind folgende Handlungen untersagt: die Verbreitung von Viren, Trojanern und anderen schädlichen Dateien; die Versendung von Junk- oder Spam-Mails sowie von Kettenbriefen; die Verbreitung anzüglicher, anstößiger, sexuell geprägter, obszöner oder diffamierender Inhalte bzw. Kommunikation sowie solcher Inhalte bzw. Kommunikation, die geeignet ist, Rassismus, Fanatismus, Hass, körperliche Gewalt oder rechtswidrige Handlungen zu fördern bzw. zu unterstützen (jeweils explizit oder implizit); die Belästigung anderer Personen, z.B. durch mehrfaches persönliches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion der anderen Person sowie das Fördern bzw. Unterstützen derartiger Belästigungen; die Aufforderung anderer Personen zur Preisgabe von Kennwörtern oder personenbezogener Daten für rechts- bzw. gesetzeswidrige Zwecke; die Übertragung überdurchschnittlich großer Datenmengen und insbesondere die anhaltende Übertragung solcher Datenmengen; jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Anwendung zu beeinträchtigen, insbesondere die Systeme von quurro unverhältnismäßig hoch zu belasten.

4.5 Der Kunde erkennt an, dass die Anwendung und alle ihre Bestandteile im alleinigen Eigentum von quurro stehen. Die Anwendung oder jeder Teil der Anwendung darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von quurro nicht vervielfältigt, dekompiliert, verändert, modifiziert oder an Dritte verliehen, verkauft, vermietet oder anderweitig kommerziell genutzt werden. Die Rechte aus dem Urheberrechtsgesetz bleiben unberührt. Etwaige dem Kunden überlassene Dokumentationen und Informationen über die Anwendung und ihre Funktionsweise dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von quurro Dritten ebenfalls nicht zugänglich gemacht werden. Arbeitnehmer des Kunden gelten nicht als Dritte.

4.6 Soweit es für die Erbringung der von quurro geschuldeten Leistungen erforderlich ist, räumt der Kunde quurro das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte, widerrufliche Recht ein, Namen, Bilder, Daten und Kennzeichnung (insbesondere eingetragene Marken, Logos, oder andere gewerbliche Schutzrechte) des Kunden bzw. des Betriebs des Kunden zu nutzen. Dieses Recht dient der Erbringung der von quurro geschuldeten vertragsgegenständlichen Leistungen und ggf. der Anfertigung von vertraglich geschuldeten Materialien (bspw. Bilder, Fotografien, Texte, Grafiken). Der Kunde sichert zu, dass einer solchen Nutzung keine Rechte Dritter entgegenstehen und stellt quurro im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte von allen damit zusammenhängenden Kosten (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) frei. Der Kunde stimmt zu, dass quurro die vorbenannten Rechte auch für positive Marketingzwecke (Referenznennung, etc.) nutzen darf.
5.

Verfügbarkeit und individuelle Leistungen

5.1 Die Anwendung wird mit einer Verfügbarkeit von 95 Prozent im Monatsmittel zur Verfügung gestellt. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die technische Nutzbarkeit der Anwendung ohne wesentliche Einschränkungen am Übergabepunkt (Routerausgang am Rechenzentrum des Providers) des Systems zum Gebrauch durch den Kunden. Die folgenden Fälle der Nichtverfügbarkeit werden nicht auf die unter dieser Ziffer zugesicherte Verfügbarkeit angerechnet:

  1. Angekündigte Wartungszeiten bis zu einer Dauer von 12 Stunden. quurro bemüht sich, Wartungsarbeiten in den Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr, Zeitzone: Europe/Berlin – Central European Time/Mitteleuropäische Zeit (CET/MEZ)) vorzunehmen

  2. Unterbrechungen der Internetverbindung zwischen quurro und dem Nutzer und/oder zwischen quurro und dem Kunden

  3. Fälle der höheren Gewalt; quurro ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt oder sonstiger von quurro nicht zu vertretenden Umstände zurückzuführen ist. Als Fälle höherer Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussvermögens der quurro liegen und deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Maßnahmen der quurro nicht verhindert werden können. quurro wird den Kunden unverzüglich darüber informieren. Eine Haftung oder sonstige Gewährleistungsansprüche gegenüber quurro entfallen.


5.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Inanspruchnahme der Leistungen allen Mitwirkungshandlungen nachzukommen, die für die Erbringung der Leistungen erforderlich sind. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten zeitweise oder dauerhaft nicht nach, wird quurro für die Dauer der unterbliebenen Mitwirkung von seinen diesbezüglichen Leistungspflichten frei.

5.3 Der Kunde erkennt an, dass es für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen (z.B. die Unterstützung bei der Erstellung eines Facebook- bzw. Google Unternehmensprofils durch quurro) erforderlich ist, dass der Kunde Vertragsbeziehungen mit Dritten eingeht und die jeweils anwendbaren Nutzungsbedingungen dieser Dritten akzeptiert und einhält. quurro übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen Nutzungsbedingungen Dritter. Ist es dem Kunden aus nicht von quurro zu vertretenden Gründen nicht möglich, die für die Inanspruchnahme bestimmter individueller Leistungen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit Dritten einzugehen, wird quurro von seiner diesbezüglichen Leistungspflicht frei.
6.

Nutzungsentgelt

6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen, zwischen dem Kunden und quurro vereinbarten Tarife. Diese werden dem jeweiligen Vertrag als Anlage angefügt.

6.2 Sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.

6.3 Alle Nutzungsentgelte sind zahlbar zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

6.4 Rechnungen und Zahlungserinnerungen kann quurro per E-Mail oder Online-Rechnung übersenden. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig seinen Spam-Ordner dahingehend zu kontrollieren.

6.5 Zahlungen des Kunden an quurro erfolgen per elektronischem Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung. Der Kunde ermächtigt quurro die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos oder einer Kreditkarte einzuziehen. Bei Rücklastschriften behält sich quurro vor, eine Bearbeitungsgebühr von pauschal EUR 15,00 pro Lastschrift zu berechnen. Verzugszinsen werden in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.6 Bei einer Kreditkartenzahlung stellt der Kunde eigenverantwortlich sicher, dass die hinterlegten Zahlungsdaten korrekt sind und die Kreditkarte ausreichend gedeckt ist. Für den Fall, dass die Abbuchung eines fälligen Rechnungsbetrags über die hinterlegte Kreditkarte infolge einer abgelaufenen Kreditkarte, einem überschrittenen Kartenlimit, einer unzureichenden Deckung oder ähnlichen Gründen außerhalb der Kontrolle von quurro nicht erfolgen kann, ist quurro berechtigt, dem Kunde eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von pauschal EUR 5,00 in Rechnung zu stellen.

6.7 quurro ist berechtigt, die Nutzungsentgelte erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeginn mit einer schriftlichen Ankündigung von sechs (6) Wochen zum darauf folgenden Monatsbeginn zu erhöhen. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Ankündigung schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde der Vertragsänderung nicht zustimmt. Auf dieses Kündigungsrecht wird quurro den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung hinweisen.
7.

Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Rechte des Kunden bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

7.2 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich mitzuteilen. Soweit quurro infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde berechtigt, nur bei erheblichen Mängeln, die die Nutzung beeinträchtigen, oder die Gebrauchstauglichkeit aufhebt, die Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat. Die verschuldensunabhängige Haftung von quurro auf Schadensersatz für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen.

7.3 quurro haftet für die durch quurro, seine Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.4 Die Haftung für fahrlässig verursachte Sachschäden ist der Höhe nach auf die Höhe des vereinbarten Jahresentgelts beschränkt, dies gilt nicht für eine Haftung in Ziffer 7.3.

7.5 Eine Haftung für Mangelfolge- und sonstige Begleitschäden sowie für mittelbare Schäden, ist ebenso wie ein Anspruch des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7.6 Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach deren Entstehung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
8.

Laufzeit, Kündigung

8.1 Das Vertragsverhältnis läuft ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf bestimmte Zeit nach den jeweiligen Tarifbestimmungen. Es verlängert sich, sofern es nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Laufzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Vertragsende gekündigt wird, automatisch um weitere zwölf (12) Monate.

8.2 Für den Fall, dass der Kunde vor Vertragsbeginn gegen eine Zahlung von 10,00 EUR netto p.M. ein monatliches Kündigungsrecht erwirbt, räumt quurro dem Kunden das Recht ein, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Ende des Abrechnungsmonats zu kündigen. Verträge die kostenlos abgeschlossen werden sind jederzeit kündbar.

8.3 Das Recht zur Sperrung und zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. quurro sperrt die Nutzungsberechtigung des Kunden vorübergehend, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen wird bzw. verstoßen wurde. quurro wird den Kunden vor der Sperrung über die Gründe rechtzeitig informieren.

8.4 Jede Partei hat das Recht, diesen Vertrag außerordentlich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund seitens quurro liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung vom Nutzungsentgelt von mehr als zwei (2) Monate in Verzug ist.

8.5 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9.

Schlussbestimmungen

9.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Parteien vereinbaren Wien als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so soll die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt werden, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am nächsten kommt.

9.3 quurro behält sich das Recht vor, die AGB mit Wirkung für die Zukunft insbesondere in den folgenden Fällen zu verändern: wenn und soweit sich die Marktlage nach Vertragsschluss in kalkulatorischer oder technischer Hinsicht aus Sicht von quurro in triftiger Art und Weise verändert hat. wenn quurro das Angebot und die Services verbessern, erweitern oder zu Gunsten der Kunden verändern möchte. Die Änderungen der AGB werden mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus angekündigt und dann geändert.

9.4 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
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